Pietätlose Polizei
Ein Mann erleidet einen Herzanfall. Seine Frau ruft den Notarzt. Der stellt nur mehr das Ableben fest. Laut Totenbeschauarzt war es eine natürliche Todesursache. Das kann jeden Tag vorkommen, jeden treffen.
Aber was passiert in Wien? Die Polizei durchsucht die Wohnung, findet und beschlagnahmt Waffen. Fast alle Waffen waren legal registriert, teilweise handelte es sich vermutlich um Schreckschusswaffen. Der Mann war eben Sammler. Beim Sammeln geht es nicht um das Anhäufen von Gegenständen, es geht um die Systematik, um das Sortieren, um das Einordnen. Die Frau hätte ohnedies die Pflicht gehabt, die Waffen nach dem Ableben der Behörde zu übergeben.
Warum der Polizeieinsatz? Der Verstorbene war kein Krimineller, kein Terrorist, für eine Hausdurchsuchung gab es weder einen Grund noch einen Auftrag. Da die Waffen registriert waren, musste die Polizei auch die Aufbewahrung regelmäßig nachgeprüft haben. Pech für die Polizei: Der Verstorbene kann auch nicht einmal mehr angezeigt werden.
Ausländer, die sich mit falschen Angaben Asyl erschlichen, laufen in der Öffentlichkeit mit Maschinenpistolen, Pistolen, Messern herum, attackieren Einheimische. Ihnen passiert nichts, sie werden auf freien Fuß gesetzt, ihnen droht maximal eine bedingte Strafe – und danach das Bleiberecht, als Belohnung.
Übergriffe der Polizei gegen Tote sind nicht nur pietätlos, sie erinnern auch an DDR-Methoden. Bis heute verweigert die Polizei eine Stellungnahme zu der illegalen Hausdurchsuchung, bei einem – legal – Verstorbenen.