Nach „Fake Anzeige“ – Untersuchung gegen Tiroler Polizisten
Persönliche Rachegelüste eines Polizeibeamten lösten jetzt eine Lawine von Untersuchungsmechanismen im Refugium der Landespolizeidirektion Tirol aus. Nach dem subjektiven Rechtsempfinden des Betroffenen habe der Polizist wissentlich falsche Anschuldigungen einer Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht.
Pikant, am Tag nach der Anzeige wandte sich der Beamte in einem persönlichen Brief an den Betroffenen. Die Postadresse fischte das Exekutivorgan im Zuge der Anzeige aus dem Polizeicomputer, denn der Betroffene hat eine Meldeauskunftssperre.
Während die involvierte Bezirksverwaltungsbehörde, gegen Teile ihrer Behördenvertreter ermittelt seit vergangenem Jahr die Staatsanwaltschaft Innsbruck, dem Betroffenen infolge der Anzeige eine Strafverfügung zustellen musste, wer sich dieser jetzt mit gerichtlicher Hilfe.
Wie ein Jurist gegenüber Blitznews erklärt eine Zwickmühle, denn die Behörde ist verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen. Bei einer Strafverfügung handelt es sich aber um ein sogenanntes verkürztes Verwaltungsstrafverfahren. Erst nach erfolgtem Einspruch beginnt die eigentliche Ermittlungsarbeit.
Im konkretem Fall leitete die involvierte Bezirksverwaltungsbehörde jetzt ein Ermittlungsverfahren ein. Sowohl die Landesvolksanwältin als auch ihre Kollegen in Wien wollen den Fall genau prüfen.
Zum Verhängnis wurden dem Betroffenen ein veralteter Brancheneintrag seiner ehemaligen Firma im Internet. Ähnlich wie Suchmaschinen greifen die Betreiber solcher Seiten Gewerberegisterinformationen und Firmen Webseiten ab. Auf den ersten Blick kann ein solcher Brancheneintrag als Verstoß gegen die Gewerbeordnung verwaltungsstrafrechtlich gewertet werden, erklärt der Jurist gegenüber Blitznews. Tatsächlich aber muss die Behörde jetzt prüfen ob der Eintrag im Tatzeitraum überhaupt vom Beschuldigten stammt.
Der Jurist empfiehlt nach Schließung eines Unternehmens bzw. Ab- oder Ruhendmeldung einer Gewerbeberechtigung Interneteinträge unbedingt entfernen zu lassen, und eigene Webseiten stillzulegen. Neben der Komponente des Verwaltungsstrafrechts könnte sogar Ungemach in Form einer Wettbewerbsklage drohen.
Zum „Fake“ anzeigenden Polizisten ergänzt der Jurist könnte sein Vorgehen schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer in Ausübung seiner Amtsstellung andere Verleumdet, müsste genau genommen aus dem Beamtendienst entlassen werden. Gut möglich dass die mit der Untersuchung befassten Orange eine Sachverhaltsdarstellung im Sinne einer Pflichtanzeige an die Staatsanwaltschaft erstatten.