Exportverbot für Schutzmasken?
Gibt es in der Europäischen Union ein Exportverbot für Schutzmasken? Ein bekannter politischer Aktivist, Vorsitzender des Vereins Initiative Soziales Österreich, musste eine bedauerliche Erfahrung machen.
Reinhold F. wollte einen Brief zu Freunden in der Schweiz schicken. Darin befanden sich drei Mund-Nasen-Tücher, in Medien als Schutzmasken bezeichnet. Ein Post-Mitarbeiter griff die Sendung ab und fragte, was darin sei. Auf die Antwort, dass es sich um 3 Stück MNS-Masken handle, erklärte der Postbedienstete, die EU habe den Export solcher Masken (in die Schweiz) verboten, man brauche dazu eine eigene Ausführgenehmigung. Eine gleichlautende Antwort kam danach von einem Mitarbeiter des Zustelldienstes DHL.
Auf die Frage, was geschehen würde, wäre der Inhalt nicht wahrheitsgemäß angegeben worden, erklärten beide Mitarbeiter der Zustelldienste, dass bei Verdacht dann eben der Brief durch Post/DHL geöffnet worden wäre. Das Briefgeheimnis scheint im Postverkehr aufgehoben zu sein.
Die Auskünfte waren übrigens falsch. Schon am 20. März 2020 hatte die EU-Kommission entschieden, nach heftigen Protesten, dass diese Exportbeschränkungen für die Schweiz und die anderen drei Efta-Länder Norwegen, Liechtenstein und Island aufgehoben würden. Ab dem 21. März wird die Schweiz in dieser Hinsicht wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt. Aber auch diese Genehmigungspflicht hatte sich ausschließlich auf kommerzielle Sendungen bezogen, nicht auf Privatpost in kleinem Umfang.
Kann es sein, dass Zustelldienste mit nahezu Monopol-Stellung das anzuwendende Recht nicht kennen? Die Anpassungsfähigkeit der Zustelldienste scheint, wie vieles andere, auch unter der Corona-Hysterie zu leiden.